AblaufFür die Kontaktaufnahme reicht eine kurze Vorhabensbeschreibung aus, auf deren Basis in einer Erstprüfung die Plausibilität und der Investment-Ansatz geprüft werden und ggf. zeitnah ein erstes Gespräch geführt wird.
Der formale Beteiligungsprozess untergliedert sich typischerweise in folgende Schritte
a) Erstprüfung (s.o.) Vertiefte Plausibilisierung des Geschäftsmodells. Weiter wird die Übereinstimmung mit den Refinanzierungsbedingungen der Fonds, insbesondere der EU Grundsätze, geprüft. Nach max. 10 Tagen kann ein erstes Feed-Back erfolgen.
b) Detailprüfung Mittels interner und auch externer Expertise wird das Managementteam, der technologische Ansatz und die Stabilität des Geschäftsmodells auf Basis der angestrebten Marktpositionierung validiert.
c) Vorvertrag/Term Sheet Der Vorvertrag legt die wesentlichen Konditionen des Beteiligung wie Mitsprache-/ und Informationsrechte, Übertragung/Einbringungen von Schutzrechten, Verwässerungsschutz und Mitveräußerungsrechte/-pflichten, sowie Kostenübernahme und Exklusivität fest.
d) Due Dilligence Mittels Gutachten werden die technischen, finanziellen und rechtlichen Chancen und Risiken der Beteiligung geprüft. Die Ergebnisse der DD sowie die interne Einschätzung des Investmentmanagers bilden die Grundlage für die Gremienentscheidung.
e) Gremienentscheidung Die Entscheidungsgremien der IBG Fonds bzw. des Cedrus Private Equity tagen turnusgemäß alle 4 Wochen bzw. bei Bedarf.
f) Vertragsverhandlungen und Abschluss Auf Basis der ergangenen Entscheidung wird das jeweilige Vertragswerk endverhandelt. Hier verfügen wir über interne juristische Expertise und können mit dem Ziel eines zeitnahen Abschlusses im Sinne des Unternehmensvorhabens auf dem vereinbarten Vorvertrag aufsetzen.
Die Zeitspanne für den gesamten Prozess vom Erstkontakt sollte drei Monate nicht überschreiten. Bei gut aufbereiteten Unterlagen und überzeugenden Managementteams sind auch deutlich kürzere Zeiträume möglich.
|