Kostenanfall/-übernahme

Zur teilweisen Übernahme der im Rahmen der Beteiligungsprüfung entstehenden Kosten wird eine Kostenübernahmeerklärung vereinbart, die die Übernahme einer Summe von bis zu 2% der angestrebten Beteiligung bzw. einer im Rahmen eines Co-Investments vereinbarten fixen Kostensumme abdeckt.